03 February 2026, 04:55

Streit um Wolfsjagd in Baden-Württemberg: Gericht prüft umstrittene Entnahmegenehmigung

Ein Plakat mit verschiedenen Tieren, darunter ein Biber, mit begleitendem Text über die Tiere.

Forscher bestätigen: Weniger Jagd schützt mehr - Streit um Wolfsjagd in Baden-Württemberg: Gericht prüft umstrittene Entnahmegenehmigung

Ein Gericht in Stuttgart prüft derzeit die Genehmigung zur Entnahme eines Wolfs im Gebiet Hornisgrinde, nachdem Naturschützer rechtliche Schritte eingeleitet haben. Der Fall folgt einem kürzlichen Erlass von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, der Wölfe Ende Dezember in die Jagdverordnung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen hat. Die Entscheidung hat die Debatte darüber neu entfacht, wie geschützte Arten in Baden-Württemberg am besten zu managen sind.

Im Land gibt es derzeit keine bestätigten Wolfsrudel – nur Einzelgänger und gelegentliche Sichtungen von Paaren, wie etwa zwei Wölfe, die am 11. Dezember 2025 gemeinsam in Forbach gesichtet wurden. In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Nachweise langsam gehäuft, doch es wurden weder fortpflanzungsfähige Rudel noch ein spürbares Populationwachstum dokumentiert. Dennoch stößt die Aufnahme der Wölfe in die Jagdregularien auf Kritik, da sie die ohnehin komplexen Entscheidungsprozesse zur Entnahme unnötig bürokratischer machen.

Wissenschaftler warnen, dass die Tötung von Wölfen nach hinten losgehen könnte: Durch die Zerstörung sozialer Strukturen innerhalb der Population könnten Angriffe auf Nutztiere sogar zunehmen. Alternativmaßnahmen wie verstärkte Zäune oder Herdenschutzhunde haben sich bereits als wirksamer erwiesen, um Höfe zu schützen. Naturschützer betonen zudem die ökologische Schlüsselrolle der Wölfe, die durch die Regulierung von Rothirsch- und Rehbeständen die Verjüngung der Wälder fördern.

Der Konflikt beschränkt sich nicht auf Wölfe. Ähnliche Diskussionen gibt es etwa um Biber, die eine wichtige Funktion bei der Renaturierung von Flüssen und Feuchtgebieten erfüllen. Experten empfehlen gezielte Maßnahmen wie Biber-Managementsysteme, die oft bessere Lösungen bieten als die Entnahme von Tieren. Selbst wenn Tiere legal entnommen werden, erholen sich die Bestände häufig schnell, da neue Individuen die freigewordenen Reviere besetzen.

Die Entscheidung des Stuttgarter Gerichts wird zeigen, ob die Entnahmegenehmigung Bestand hat. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verdeutlicht der Fall die anhaltenden Spannungen zwischen Artenschutz und traditionellem Jagdrecht. Baden-Württemberg bleibt vorerst ohne etablierte Wolfsrudel, doch die allmähliche Ausbreitung der Tiere schreitet in Regionen wie dem Nördlichen Schwarzwald weiter voran.