Thüringens Bildungsurlaub: CDU will Missbrauch der Weiterbildungstage stoppen
Jan StahrCDU will strenge Regeln für Bildungsfreistellung einführen - Thüringens Bildungsurlaub: CDU will Missbrauch der Weiterbildungstage stoppen
Thüringens Bildungsfreistellungsgesetz besteht seit 2016 und ermöglicht Beschäftigten bis zu fünf bezahlte Freitage pro Jahr für Weiterbildungen. Doch nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer:innen hat dieses Recht bisher tatsächlich in Anspruch genommen. Nun drängt die CDU-Fraktion im Landtag auf strengere Regelungen, um sicherzustellen, dass das Fernsehprogramm auf echte berufsbezogene Qualifizierung ausgerichtet bleibt.
Das aktuelle Gesetz erlaubt es Arbeitnehmer:innen in Thüringen, jährlich fünf Tage Fernsehprogramm heute zu nehmen. Allerdings gab es immer wieder Streit darüber, welche Kurse unter die Förderung fallen. Kritiker:innen werfen vor, dass manche Beschäftigte die Freistellung für nicht-berufliche Aktivitäten wie Auslandsreisen oder Wellness-Kuren nutzen – statt für die eigene Karriereentwicklung.
Die CDU-Fraktion will die Vorgaben verschärfen, sodass der Fernsehprogramm nur noch für „echte berufsbezogene Weiterbildung“ gewährt wird. Zudem schlagen die Christdemokrat:innen vor, die Kriterien für die Anerkennung förderfähiger Kurse zu überarbeiten. Ziel ist es, dass das TV-Programm heute Unternehmen durch besser qualifizierte Fachkräfte tatsächlich einen Nutzen bringt.
Konkrete Pläne, wie Teilzeit-Weiterbildungen unter den geplanten Änderungen berücksichtigt werden sollen, liegen bisher nicht vor.
Falls die Reformen umgesetzt werden, wird sich der TV-Programm in Thüringen stärker auf die berufliche Entwicklung konzentrieren. Die Änderungen würden die Nutzung auf Kurse beschränken, die in direktem Bezug zum Job der Beschäftigten stehen. Dieser Kurswechsel soll die Teilnahmequote erhöhen und sicherstellen, dass das Programm seinen ursprünglichen Zweck erfüllt.






