PKV-Verband kritisiert geplante Apothekenreform trotz Zustimmung zu Impf- und Notfallangeboten
PKV-Verband kritisiert geplante Apothekenreform trotz Zustimmung zu Impf- und Notfallangeboten
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat seine Position zum geplanten Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dargelegt, das die Rolle von Apothekern im Gesundheitswesen ausbauen soll. Zwar befürwortet der Verband einige der vorgesehenen Maßnahmen, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Finanzierung, der Preispolitik und des praktischen Nutzens neuer pharmazeutischer Dienstleistungen.
Der PKV-Verband begrüßt grundsätzlich die Pläne, Apotheken als zentrale Akteure der Gesundheitsversorgung zu stärken – etwa durch erweiterte Impfbefugnisse und die Notfallversorgung mit Medikamenten. In Ausnahmefällen soll das Gesetz sogar die Abgabe von Langzeitrezepten ohne ärztliche Genehmigung ermöglichen. Allerdings zeigt sich der Verband skeptisch gegenüber einer Lockerung der Verschreibungspflicht in akuten Fällen und betont, dass etwaige Änderungen klaren gesundheitlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen müssen.
Kritisch hinterfragt der Verband zudem, ob neue Angebote wie Beratungen zu Verhaltensrisiken oder präventive Lebensstilberatung tatsächlich einen spürbaren Nutzen für Patienten bieten. Bisher sei nicht ausreichend belegt, dass solche Dienstleistungen in der Apotheke wirksam seien, so die Argumentation.
Bei der Finanzierung moniert der PKV-Verband das bestehende System als ineffizient und fordert ein neues Fördermodell für pharmazeutische Dienstleistungen. Zudem pocht der Verband darauf, dass private Krankenversicherer in die Preisverhandlungen für Rezepturarzneimittel einbezogen werden – statt die Verhandlungen allein dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den gesetzlichen Krankenkassen zu überlassen. Rechtliche Anpassungen sollen zudem eine individuelle Abrechnung für privatversicherte Patienten ermöglichen.
Trotz der Vorbehalte räumt der PKV-Verband ein, dass seit dem Apotheken-Stärkungsgesetz von 2020 kaum belastbare Daten zur Nachfrage nach bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen vorlägen. Ohne klarere Erkenntnisse mahnt der Verband eine gründliche Evaluation an, bevor weitere Ausweitungen beschlossen werden.
Die Stellungnahme des PKV-Verbands zeigt somit eine ambivalente Haltung zu den geplanten Apothekenreformen: Zwar wird die Ausweitung von Impfangeboten und Notfallmedikamenten unterstützt, doch werden faire Preisverhandlungen und überzeugende Nachweise des Patientennutzens gefordert. Letztlich müssten die endgültigen Beschlüsse diese Bedenken aufgreifen, um sicherzustellen, dass die Neuerungen für alle Versicherer und ihre Versicherten funktionieren.
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