Reform des Gebäudewärmegesetzes: 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien fällt weg
Bundesregierung einigt sich auf Reform des Heizungsgesetzes - Reform des Gebäudewärmegesetzes: 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien fällt weg
Nach monatelangen zähen Verhandlungen hat die deutsche Koalitionsregierung endlich eine Einigung über die Reform des Gebäudewärmegesetzes erzielt. Die unionsgeführte Mitte-rechts-Opposition und die sozialdemokratische SPD einigten sich auf weitreichende Änderungen und strichen dabei eine umstrittene Regelung aus dem ursprünglichen Entwurf der Ampel-Koalition. Die Gespräche waren lange ins Stocken geraten, da Streitigkeiten über zentrale Details den Fortschritt blockierten.
Das ursprüngliche Gesetz, das die Ampel-Regierung 2023/2024 vorgelegt hatte, sah vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese Vorgabe galt zunächst für Neubauten in ausgewählten Regionen, bevor sie bis Mitte 2028 bundesweit ausgeweitet werden sollte – mit Übergangsregelungen für Bestandsgebäude. Die nun beschlossene Schwarz-Rot-Reform streicht diese 65-Prozent-Vorgabe komplett.
Nach der überarbeiteten Fassung können Hauseigentümer künftig jede Heizungsart einbauen – auch Gas- oder Ölheizungen –, ohne erneuerbare Energien nachweisen zu müssen. Stattdessen müssen die Energieversorger einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bereitstellen, die sogenannte Grüngasquote. Diese beginnt 2028 bei einem Prozent, steigt bis 2029 auf zehn Prozent und wird bis 2040 schrittweise weiter erhöht. Anders als im alten Entwurf unterliegen diese Quoten nicht dem CO₂-Preis.
Trotz der Einigung gab es bis zuletzt Streit über einzelne Passagen, insbesondere über Paragraf 71. Beide Seiten hatten im Koalitionsvertrag zwar eine grundlegende Reform des Gebäudewärmegesetzes vereinbart, doch die Ausarbeitung der Details zog sich deutlich länger hin als geplant.
Die Reform stellt einen deutlichen Kurswechsel gegenüber der Vorgängerregierung dar: Während Hauseigentümer mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizsysteme erhalten, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Öko-Brennstoffquoten nun stärker bei den Versorgern. Die neuen Regeln treten schrittweise in Kraft, die ersten Änderungen greifen ab 2028.
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